Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Der Rehabilitationssport in unseren Herzgruppen wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Hier finden Sie die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte im Überblick:
✅ Voraussetzungen
Damit eine Teilnahme möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
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Es liegt eine diagnostizierte koronare Herzerkrankung vor.
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Die Erkrankung wird medizinisch behandelt und betreut.
📝 So funktioniert die Antragstellung
1️⃣ Ärztliche Verordnung
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt den
„Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“ (Formular 56, gültig ab 01.01.2023) aus.
2️⃣ Genehmigung durch die Krankenkasse
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Sie leiten den Antrag an Ihre Krankenkasse weiter.
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Bitte unterschreiben Sie das Formular auf der Rückseite.
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Nach Prüfung erhalten Sie den bestätigten Antrag zurück.
💡 Wichtig:
Rehabilitationssport in Herzgruppen wird grundsätzlich für 90 Übungseinheiten verordnet.
Ist eine Fortführung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.
Besonderheit für AOK-Mitglieder (seit 01.07.2023):
Eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.
🏃 Nach der Genehmigung – Ihre nächsten Schritte
Anmeldung im Verein
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Anmeldung in der Rehasportgruppe
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Erhalt des Formulars „Teilnahmebestätigung“
Dokumentation der Teilnahme
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Mit Beginn des Rehasports bestätigen Sie jede Übungseinheit direkt am Sporttag mit Datum und Unterschrift.
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Zusätzlich werden die absolvierten Übungseinheiten vom Übungsleiter mit Datum und Unterschrift gegengezeichnet.
Abgabe der Teilnahmebestätigung
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Für das 1. Halbjahr: bis spätestens 10. Juli
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Für das 2. Halbjahr: bis spätestens 10. Januar des Folgejahres